Diskussion pädagogisch orientierte digitale Schulentwicklung

Nutzung schülereigener Endgeräte I BYOD im Medienkonzept: was spricht dafür, was sind berechtigte Einwände

Antwort: Nutzung schülereigener Endgeräte I BYOD im Medienkonzept: was spricht dafür, was sind berechtigte Einwände

von Tobias Krüger -
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Ich möchte mal den Gedanken von Josefine Mewes aufgreifen, den auch Daniela Küllertz nochmal herausgestellt hat.

"Was mir an dem pädagogischen Zugang zu BYOD im Beitrag von Josefine Mewes gefällt, ist die zutiefst im pädagogischen Selbstverständnis sowohl der Schule als auch der Lehrerin verwurzelte Idee, mit Medienkompetenzen vor allem auch Eigenverantwortung und Selbstorganisation Heranwachsender zu trainieren. Das sind für ein selbst bestimmtes Leben und für eine zukünftig erfolgreiche Berufstätigkeit grundlegende Fähigkeiten. "

Das kann ich für den beruflichen Kontext nur unterstreichen. Viele Lösungen erarbeitet man behelfsmäßig am Heimrechner, weil es im Dienstrecht aber auch in der technischen Infrastruktur am Arbeitsplatz an der nötigen Flexibilität und Agilität mangelt. Oft werden unzureichenden Lösungen dann mit dem Datenschutz begründet. Hier brauch es dringend einen gesamtgesellschaftlichen Innovationsdiskurs für ein mehr an Freiheit für die bestmöglichen Lösungen und nicht für Lösungen deren Hauptinhalt es ist, dass Sie in die Infrastruktur und den rechtlichen Rahmen passen.

Ich plädiere auch für ein eigenes Gerät. Mittelfristig sollte es ab der 3. Klasse zur Pflichtausstattung für Schüler*innen gehören. Dann können die Eltern das Gerät beschaffen. Der Schulträger macht in Abstimmung mit dem Land Vorschläge für Mindestanforderungen und Geräte die diese erfüllen. Äquivalent sollten die Kosten für sozialbenachteiligte Schüler*innen von der Gesellschaft getragen werden. Siehe hierzu aktuell: "Das Sozialgericht (SG) Mannheim entschied kürzlich, dass die Kosten für die Anschaffung eines Schulcomputers oder Laptops als Mehrbedarf vom Jobcenter zu übernehmen sind – trotz gegensätzlicher Weisung der Bundesagentur für Arbeit." https://www.hartziv.org/news/20200803-hartz-iv-urteil-300-euro-mehrbedarf-fur-schulcomputer.html