P.S.:
Die Vorstellung, dass Du Freie Software in einer regulären Buchhaltung überhaupt nicht verbuchen könntest, obwohl sie reguläres Arbeitsmittel ist, finde ich lustig. Schließlich hat sie ja keinen Anschaffungs-/Lizensierungs-Preis und lässt sich somit auch nirgends abschreiben oder gegenrechnen.
Die Kosten zur Installation, Pflege, Absicherung, Weiterentwicklung und für Schulung, Training, Service und diverse Dienstleistungen sind aber sehr wohl geldwert und sollten von Anfang an mit im Blick sein – mindestens in vergleichbarem Umfang zu dem der kommerziellen Pendants. Überhaupt spielt in diesem Bereich die Lizenz eine untergeordnete Rolle, wenn überhaupt. Dort geht es um das Tun, den Wert der geleisteten Arbeit, die fachliche Kenntnis, nicht um die Arbeitsmittel und deren Finanzierungsmodell.
Unternehmerisches Denken ist im Kontext Freier Software absolut gefragt.
Ich finde die Vorstellung spannend, dass bei der Entwicklung von neuen Ansätzen und nachhaltigen Unternehmensideen auf Basis gemeinschaftlicher Arbeitsmittel natürlich ebenso eine ganz rationale schlüssige betriebswirtschaftliche Kalkulation gelingen kann …