Nutzerbild von Daniela Küllertz

Ausstattung von Schulen

von Daniela Küllertz - Sonntag, 21. Juni 2020, 20:39
 
Für die Ausstattung von Schulen sind die Schulträger zuständig. Schulträger sind rechtsfähige Institutionen, die die sächlichen Bedingungen für eine Schuleinrichtung bereitstellen und unterhalten, also die räumlich-technischen Voraussetzungen sowie alle sächlichen Bedingungen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung einschließlich der außerschulischen Kooperation. Oftmals ist damit auch das Eigentum am Schulgebäude und -grundstück verbunden; doch kann das Schulgebäude auch angemietet oder gepachtet sein.
Schul-IT gehört zu den Ausstattungsaufgaben des Schulträgers. Ebenso wie bei dem Thema flexibles Klassenzimmer ist auch bei Fragen zur IT-Infrastruktur, Hardware und Software eine Ausstattungsplanung ohne Einbezug der Nutzerinnen und Nutzer (Lehrkräfte und Schülerinnen als auch Schüler) nicht sinnvoll.
Torsten Klieme, Referatsleiter Landesschulamt, zum Thema Ausstattung:

» Fachbegriffe