Nutzerbild von Daniela Küllertz

Datenschutz I DSGVO (in Schule)

von Daniela Küllertz - Sonntag, 21. Juni 2020, 17:29
 

Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre. Datenschutz wird häufig als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.

Für Schule hat Datenschutz auf der einen Seite die Bedeutung, Heranwachsende für einen selbstbestimmten, verantwortungsvollen Umgang mit ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren. Gleichermaßen besteht in Schule auf der anderen Seite die Herausforderung, die Daten von Schülerinnen und Schülern als auch Lehrkräften in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben aus der Schulgesetzgebung, dem Landes- und Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung zu verarbeiten.

So gibt es in Sachsen-Anhalt beispielsweise eine Handreichung zum Datenschutz an Schulen (Ministerium für Bildung).

Zum Thema Datenschutz in Schule gibt es in den verschiedenen Bundesländern Ansprechpartner in den Fortbildungs- und Landesinstitutionen, die bedarfsbezogen beraten:


Wikipedia-Artikel zum Datenschutz

» Fachbegriffe